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Sie sind hier:   Startseite > Rechtliches > Behindertenrecht > Hier ein ungefährer Überblick über die Nachteilsausgleiche:
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Hier ein ungefährer Überblick über die Nachteilsausgleiche:

 

 

GdB 20 Teilnahme am Behindertensport, § 29 Abs. I Nr. 4 Buchst. f SGB I

Gleichstellung (mit Schwerbehinderten) § 2 Abs. III SGB IX

 

GdB 30/40 Steuerfreibetrag € 310,-- (GdB 25-30), § 33 b EStG

Steuerfreibetrag € 430,-- (GdB 35-40), § 33 b EStG

Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung, § 36 GrStG

 

Bei Gleichstellung:

3 Tage Zusatzurlaub, § 49 Abs. IV MTArb

Kündigungsschutz

 

GdB 50 Ab hier gilt die Schwerbehinderung, § 2 SGB IX

 

Steuerfreibetrag € 570 (GdB 45-50), § 33 b EStG

Bevorzugte Einstellung und Beschäftigung, § 33 SGB IX

Kündigungsschutz, §§ 85 ff. SGB IX

Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, § 33 u.a. SGB IX

Freistellung von Mehrarbeit, § 124 SGB IX

Zusatzurlaub von 1 Woche, § 125 SGB IX

Schutz bei Wohnungskündigung, §§ 556a, 564b BGB

Vorgezogene Pensionierung Beamter, § 42 Abs. 4 BBG

Altersrente mit 60, §§ 34-39, 237 a SGB VI

Befreiung von der Wehrpflicht, § 11 WehrpflichtG

Stundenermäßigung bei Lehrern, 2 Std./Woche

Pflichtversicherung in der Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten, SGB V und SGB VI

KFZ-Finanzierungshilfen für Berufstätige

Erhöhter Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe, § 33 a EStG

 

Dazu kommen noch weitere spezielle Ermäßigungen und Erhöhungen von Freibeträgen, z.B. beim Wohngeld

 

GdB 60 Steuerfreibetrag € 720,-- (GdB 55-60), § 33 b EStG

 

GdB 70 Steuerfreibetrag € 890,-- (GdB 65-70)

Werbungskostenpauschale € 0,30/km, § 9 Abs. 2 EStG

Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70 + Merkzeichen G für bis zu 3000 km

= 3000 X 0,30 = € 900,-- , § 33 EStG

Teilweise ermäßigte Fahrtpreise bei der DB

BahnCard zum halben Preis

Stundenermäßigung bei Lehrern 3 Stunden/Woche

 

GdB 80 Steuerfreibetrag € 1.060,-- (GdB 75-80)

Abzugsfreibetrag für Privatfahrten auch ohne Merkzeichen G, € 900,-

 

Telefon

Die Deutsche Telekom AG bietet ihren Kunden einen Sozialtarif an. Die Vergünstigung wird Menschen gewährt, die von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren befreit sind, sowie blinden, gehörlosen oder sprachbehinderten Menschen, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 90 zuerkannt wurde. Die Deutsche Telekom AG bietet zudem besondere Telefoneinrichtungen für hör- und bewegungsbehinderte Menschen an.

Vergünstigungen im Mobilfunkbereich gewähren unter anderem die Netzwerkbetreiber E-Plus/BASE und Vodafone. Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von 50.

Nähere Informationen zu einzelnen Tarifen gibt es bei den jeweiligen Anbietern.

 

Weiterführende Informationen im Internet

 

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