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Was ist eine Behinderung und wie wird sie festgestellt

 

Der Umfang der auszugleichenden Schädigungsfolgen (GdS) und des Grades der Behinderung (GdB) wurden bisher nach dem Bundesversorgungsgesetz und dort nach den sog. „Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht – Teil 2 SGB IX“ festgestellt.

 

Am 1.1.2009 trat die neue „Versorgungsmedizin-Verordnung“ in Kraft, nachdem das Bundessozialgericht mehrfach die „Anhaltspunkte AHP“ für verfassungswidrig erklärt hat.

Sie enthält die allgemeinen Richtlinien für Gutachten im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht.

 

Den genauen Stand der Informationen und der Rechtsprechung findet Sie hier:

 

http://www.anhaltspunkte.de

 

 

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