GdB 90 Steuerfreibetrag € 1.230,-- (GdB 85-90)
GdB 100 Steuerfreibetrag € 1.400,-- (GdB 95-100)
Stundenermäßigung bei Lehrern 4 Stunden/Woche
Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen,
§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG
Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge, auch nach Vermögensbildungsgesetz
Das kann nur ein grober Überblick sein, es gibt ab GdB 50 noch etliche Ermäßigungen, z.B. beim ADAC und Ähnliches.