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In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade (1 bis 5), die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit messen, von gering (1) bis schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (5). Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) basierend auf Punkten in verschiedenen Lebensbereichen. 
Die fünf Pflegegrade im Überblick:

Pflegegrad 1: 

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte).

Pflegegrad 2: 

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte).

Pflegegrad 3:

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte).

Pflegegrad 5: 

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 Punkten). 

 

 

 

Gesetz zur Pflegeversicherung http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html

 

Bundesgesundheitsministerium PDF Broschüre

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