3. Beiträge + Zusatzbeiträge

 

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich zurzeit aus den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und individuellen Zusatzbeiträgen.

 

In den Gesundheitsfonds gehen im Wesentlichen die Beiträge der erwerbstätigen Versicherten ein (Arbeitnehmer) und ihrer Arbeitgeber.

 

Im Jahr 2009 betrug der Beitragssatz vom 1.1. bis 30.6. allgemein 15,5 %, ermäßigt = ohne Anspruch auf Krankengeld 14,9 %, davon trug der Arbeitnehmer 8,2 %, der Arbeitgeber

7,3 %.

 

Nach der kurzfristigen Senkung vom 1.7. bis 31.12.2009 auf 14,9 % bzw. 14,3 %

(Arbeitnehmeranteil 7,9 %, Arbeitgeberanteil 7,0 %) gilt ab 1.1.2011 wieder der vorherige Beitragssatz (15,5 % bzw. 14,9 %), wobei der Arbeitgeberanteil ab sofort auf 7,3 % „eingefroren“ wird. Zukünftige Erhöhungen des Beitrags wird der Arbeitnehmer allein tragen müssen.

 

Dieser Beitrag wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben (2011 = € 3.712,50 monatlich), daher hat der Arbeitnehmer im Moment höchstens € 304,42 monatlich an gesetzlichem Beitrag zu zahlen.

 

Daneben können/müssen Krankenkassen, die ihren Finanzbedarf nicht aus den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond decken können, einen Zusatzbeitrag erheben.

 

Dieser Zusatzbeitrag ist seit 2011 in der Höhe unbegrenzt und wird allein vom Arbeitnehmer erhoben, d.h. die Arbeitgeber werden auch hiermit nicht belastet, ihr Anteil bleibt bei 7,3 % des Arbeitsentgeltes ihres Arbeitnehmers.