Neben den Beiträgen müssen die gesetzlich Versicherten in aller Regel bei einigen Leistungen Eigenanteile (Selbstbeteiligung) zu bezahlen.
Arznei,- Verband – und Heilmittel: 10 % der Kosten, mindestens € 5,--, höchstens € 10,--, nie mehr als die Kosten des Mittels. Bei Heilmitteln müssen zusätzlich noch € 10,-- für die Verordnung bezahlt werden.
Bei stationären Maßnahmen (Krankenhaus und Anschlussrehabilitation) sind pro Tag € 10,-- zu bezahlen, höchstens jedoch für 28 Tage im Jahr.
Bei häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten plus € 10,-- für die Verordnung.