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5. Zuzahlungen

 

Neben den Beiträgen müssen die gesetzlich Versicherten in aller Regel bei einigen Leistungen Eigenanteile (Selbstbeteiligung) zu bezahlen.

 

Arznei,- Verband – und Heilmittel: 10 % der Kosten, mindestens € 5,--, höchstens € 10,--, nie mehr als die Kosten des Mittels. Bei Heilmitteln müssen zusätzlich noch € 10,-- für die Verordnung bezahlt werden.

 

Bei stationären Maßnahmen (Krankenhaus und Anschlussrehabilitation) sind pro Tag € 10,-- zu bezahlen, höchstens jedoch für 28 Tage im Jahr.

 

Bei häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten plus € 10,-- für die Verordnung.

 

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