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7. Übergang GKV in PKV und zurück

 

Ein Wechsel zwischen diesen beiden Versicherungssystemen ist nicht so ohne weiteres möglich und unterliegt engen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Um aus der GKV in die PKV wechseln zu können, muss in der Regel das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Außerdem kann jeder Selbständige oder aus anderen Gründen von der Versicherungspflicht Befreite in die PKV eintreten.

 

Der Wechsel von der PKV in die GKV zurück:

Das Einkommen ist dauerhaft (länger als 1 Jahr) unter die Bemessungsgrenze gesunken und man ist nicht älter als 55 Jahre.

Wer selbständig war oder von der Versicherungspflicht befreit und deswegen in die PKV gegangen ist, kann eigentlich gar nicht mehr zurück wechseln, es sei denn, er meldet sich arbeitslos.

 

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