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8. Prämien bei der PKV im Alter

 

Da die PKV die Prämien nach dem persönlichen Gesundheitsrisiko erhebt, ist sie bei jungen Menschen meistens günstiger als die GKV, dieser Vorteil kehrt sich aber oft ins Gegenteil um, wenn die Versicherten älter werden.

 

Da die PKV im Gegensatz zur GKV nicht nach dem Umlageprinzip wirtschaftet, ist sie gesetzlich verpflichtet, Altersrückstellungen zu bilden, um den Versicherten im Rentenalter einen Tarif bieten zu können, der den durchschnittlichen Höchstbetrag bei der GKV (für Ehepaare davon 150 %) nicht überschreitet.

 

Diese Verpflichtung gilt auch für Versicherte, die über 55 Jahre alt sind und sich in Altersteilzeit befinden.

 

 

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