Schwerbehindertenausweis

 

Jeder, der nachgewiesenermaßen (Gutachter, Feststellung des Versorgungamtes) einen GdB von mindestens 50 hat und in Deutschland wohnt oder hier arbeitet, erhält auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

Ein Zwang, diesen Ausweis zu beantragen, gibt es nicht, er ist aber oft die einzige Möglichkeit, um z.B. Ermäßigungen oder Begünstigungen in Anspruch nehmen zu können, z.B. im Arbeitsleben, Parkerleichterungen usw.

Daher muss jeder Schwerbehinderte für sich abwägen, ob ein Ausweis sinnvoll ist.

Der Antrag ist bei dem für den Wohnsitz (oder Arbeitsstätte) zuständigen Versorgungsamt oder der Kommunalverwaltung zu stellen.

Er kann formlos gestellt werden, aber auch unter Verwendung der Formulare (auch online).

Erziehungsberechtigte (bei behinderten Kindern) oder Bevollmächtigte sind ermächtigt, diesen Antrag an Stelle des Behinderten zu stellen.

 

Der Schwerbehindertenausweis für Behinderte mit einem GdB von mindestens 50 ist grün, kommt noch eine erhebliche Beeinträchtigung der Beweglichkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G bzw. aG) dazu, ist der Ausweis grün-orange.

Um besondere zusätzliche Beeinträchtigungen im Schwerbehindertenausweis sichtbar zu machen, kann und sollte man die Feststellung bestimmter Gesundheitsmerkmale im Ausweis beantragen, die dann meistens auch weitere Nachteilsausgleiche bzw. Vorteile mit sich bringen.