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Anerkennung als Schwerbehinderter

Um als Behinderter bzw. Schwerbehinderter anerkannt zu werden,einen Ausweis zu bekommen, Änderungen aufnehmen zu lassen und auch die Merkzeichen zu erhalten, muss die Gesundheitsstörung bzw. die Verschlimmerung „anerkannt“ sein.
 
Was heißt das?

 

Der zuständigen Stelle (Versorgungsamt, städtische Behörde) werden mit dem Antrag die vorhandenen Berichte der behandelnden Ärzte, Krankenhäuser und nach Rehabilitationsmaßnahmen vorgelegt.

 

Oft wird nach Rücksprache mit den Ärzten über den GdB und die beantragten Merkzeichen entschieden, manchmal findet eine besondere Untersuchung durch das Amt (Gutachten) statt.

 

Der Schwerbehindertenausweis wird befristet, längstens für 5 Jahre ausgestellt. In Ausnahmefällen wird ein Schwerbehindertenausweis auch unbefristet ausgestellt (z.B. bei unheilbaren, chronischen Erkrankungen, bei denen eine Besserung nicht zu erwarten ist).

 

Er kann zweimal ohne besondere Formalitäten verlängert werden. Danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Ärztliche Gutachten müssen für die bloße Verlängerung nicht vorgelegt werden.

 

Man ist verpflichtet, wesentliche Änderungen des Gesundheitszustandes (Verbesserung oder Verschlechterung) mitzuteilen, damit gegebenenfalls der GdB oder die Merkzeichen neu festgesetzt werden.

 

 

Wichtig in diesem Zusammenhang ist manchmal, einen Zusammenhang zwischen mehreren Erkrankungen bzw. Vorfällen (Unfall, missglückte Operation, Infektion) im Sinne der Ursächlichkeit für die Gesundheitsstörung herzustellen.

 

Man unterscheidet – wegen der Auswirkungen auf den GdS bzw. GdB:

 

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