Menschen mit einem GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können, z.B.
Menschen, deren schwere Bewegungsstörungen – auch durch innere Leiden, z.B. schwere
Lungenfunktionsstörungen – sie auf Dauer daran hindern, öffentliche Veranstaltungen selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln in zumutbarer Weise
zu besuchen
behinderte Menschen, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar
abstoßend oder störend wirken, z.B. häufige Anfälle, unzureichend verschließbarer
Anus praeter, unwillkürliche Kopf- und Gliedmaßbewegungen bei Spastikern, aber
auch laute Atemgeräusche, wie sie bei Asthmaanfällen und nach Tracheotomie vorkommen können.