Ausnahmen:

Menschen mit einem GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können, z.B.

Lungenfunktionsstörungen – sie auf Dauer daran hindern, öffentliche Veranstaltungen selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln in zumutbarer Weise

zu besuchen

abstoßend oder störend wirken, z.B. häufige Anfälle, unzureichend verschließbarer

Anus praeter, unwillkürliche Kopf- und Gliedmaßbewegungen bei Spastikern, aber

auch laute Atemgeräusche, wie sie bei Asthmaanfällen und nach Tracheotomie vorkommen können.