Grundsätzlich erhält dieses Merkzeichen nur, wer allgemein von öffentlichen Zusammenkünften und Veranstaltungen ausgeschlossen ist.
Es genügt nicht, dass die Behinderung die Teilnahme an einzelnen, nur gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen nicht erlaubt.
Die Berufstätigkeit des Betroffenen ist in der Regel ein Indiz dafür, dass öffentliche Veranstaltungen zumindest gelegentlich besucht werden können.