Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind ebenfalls im SGB V festgeschrieben.
Im Wesentlichen handelt es sich um:
Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung:
Prävention und Selbsthilfe
Gruppen- und Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen
Vorsorgeleistungen
Empfängnisverhütung
Schwangerschaftsabbruch
Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten:
Gesundheitsuntersuchungen
Kindervorsorgeuntersuchungen
Leistungen zur Behandlung von Krankheiten:
Krankenbehandlung einschließlich Psychotherapie
Zahnmedizinische Behandlung
Kieferorthopädische Behandlung
Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
Häusliche Krankenpflege
Haushaltshilfe (als Sozialleistung = persönliches Budget)
Krankenhausbehandlung
Medizinische Rehabilitation einschließlich Väter- und Mütterkuren
Soziotherapie
Arbeitstherapie
Krankengeld – auch bei Erkrankung eines Kindes
Fahrtkosten
Stationäre und ambulante Hospizleistungen
Dazu kommen generelle Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, mit denen eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, gemildert oder beseitigt werden können.
Die Leistungen werden ausschließlich von den zugelassenen Leistungsträgern erbracht, wobei der Umfang sich nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 92 SGB V) richtet.
Daneben gibt es bei einigen Krankenkassen noch zusätzliche Leistungen nach sog. Wahltarifen.