Zum 1.1.2012
tritt das "Versorgungsstrukturgesetz" in Kraft. Die Krankenkassen können dadurch im Rahmen sogenannter "erweiterter Satzungsleistungen" in bestimmten Bereichen bessere Leistungen anbieten. Durch das Gesetz wird auch eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung bei schweren oder seltenen Erkrankungen eingeführt, sowie ambulante mit stationären Reha-Einrichtungen gleichgestellt. Sanktionen für Kassen, die Versicherte einer geschlossenen Kasse nicht aufnehmen wollen, sind nun möglich
Zum 01.01.2013
wurde die im Jahre 2004 eingeführte "Praxisgebühr" in Höhe von 10€ pro Quartal wieder abgeschafft. Die erhoffte Verringerung der Anzahl der Arztbesuche wurde nicht erreicht, dagegen waren Geringverdiener von notwendigen Arztbesuchen abgehalten worden. Die Arztpraxen hatten sich zudem über die aufwendige Bürokratie beschwert.